Manjine u Austriji

Manjine u Austriji

1848-1918

Es gibt zahlreiche Konfliktlinien im Vielvölkerstaat der Donaumonarchie. Bedeutsam für die slowenische Minderheit im heutigen Kärnten sind sowohl die nationale als auch klerikale Bruchlinie. Die Minderheitenorganisationen sind vorwiegend im klerikalen Lager beheimatet, das der deutschliberalen und deutschnationalen Liberalisierung entgegen steht.

1918-1938

Im bis 1921 zu Ungarn gehörenden Burgenland kommt es zu keiner vergleichbaren nationalen Differenzierung der Bevölkerung wie in Kärnten. Vielmehr entwickelt sich eine Art “Dorfethnos“, der die Weiterverwendung der lokalen Sprachen und Dialekte verstärkt. Die politische Lagerbildung der Bevölkerung, die weitgehend erst nach 1921 einsetzt, geht im Unterschied zu Kärnten quer durch alle Sprachgruppen.

1920

Ende des Ersten Weltkrieges sind Teile von Südkärnten von Jugoslawien besetzt, das auch nach dem Abschluss eines Waffenstillstandes versucht, seine Grenzen in den Norden zu verschieben. Es kommt zum sogenannten “Kärntner Abwehrkampf“. Gleichzeitig wird im Staatsvertrag von Saint Germain eine Volksabstimmung über den Verbleib bei Österreich oder eine Zugehörigkeit zu Jugoslawien beschlossen. Bei dieser Abstimmung sprechen sich am 10. Oktober 1920 59 Prozent der mehrheitlich slowenischsprachigen SüdkärntnerInnen für einen Verbleib bei Österreich aus.

1938-1945

Während der Großteil der deutschsprachigen Bevölkerung in Kärnten keinen Widerstand gegen das Naziregime leistet oder dieses sogar unterstützt, haben die SlowenInnen wesentlichen Anteil am Widerstand (Partisanenkampf) und werden als “Tito-Partisanen” verfolgt. Im Burgenland hingegen unterbleibt ein solcher national motivierter Widerstand. Sowohl deutschsprachige als auch Minderheitenangehörige unterstützen das NS-Regime oder leisten Widerstand. Zugleich bleibt hier auch – mit Ausnahme der Roma und Juden – eine generelle Verfolgung von Minderheitenangehörigen aus.

1945

Die Befreiung Österreichs 1945 hat für die Angehörigen der Sprachminderheiten in Kärnten und im Burgenland völlig unterschiedliche Auswirkungen. In Kärnten kommt es zu einer Verstärkung der traditionellen Konfliktlinien klerikal-antiklerikal durch die Konfliktlinie Widerstand versus Unterstützung des Naziregimes. Im Burgenland spielt die Minderheitenfrage in der Landespolitik nach 1945 keine vergleichbare Rolle.

Nach dem Vorbild Graubündens wird der obligatorische zweisprachige Schulunterricht in Südkärnten eingeführt.

1945-1995

Die Minderheitenpolitik ist – vorgegeben von den Alliierten – wesentlicher Teil der Staatsvertragsverhandlungen, in denen gleichfalls dem Widerstand Österreichs gegen das NS-Regime eine große Bedeutung zukommt.

1955

Abschluss des Staatsvertrages, in dem Österreich seine vollständige Souveränität wieder erlangt. Die Rechte der SlowenInnen in Kärnten und in der Steiermark sowie der burgenländischen KroatInnen werden im Artikel 7 des Staatsvertrages verankert.

1959

Ein neues Minderheitenschulgesetz und ein Gerichtssprachengesetz drängen die slowenische Sprache in Kärnten in wenige soziale und geographische Nischen zurück. Die öffentliche Verwendung der slowenischen Sprache ist bestenfalls geduldet, in den Augen der offiziellen Landespolitik kommt sie meist einem öffentlichen Ärgernis gleich. Im Burgenland stellt die Verwendung der Minderheitensprache kein Problem dar, auch wenn ihre Verwendung im öffentlichen Bereich nie durch eine Durchführungsverordnung geregelt wird.

1959-1971

Es kommt zu einer zwölfjährigen “Pause” in der Minderheitenpolitik. Mit dem Beginn der Südtirolverhandlungen wird aus außenpolitischer Rücksichtnahme die Minderheitenpolitik des Staates eingefroren. In der öffentlichen Diskussion der sechziger Jahre werden die SüdtirolerInnen zum Inbegriff der “österreichischen Minderheit“. Nach den Bombenanschlägen der frühen sechziger Jahre in Südtirol kommt es 1969 zur Einigung Österreichs und Italiens über das “Südtirolpaket“, das 1972 in Kraft tritt und einen zahlenmäßigen Proporz der Sprachgruppen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens in Südtirol vorsieht.

1972

Juli: Im Parlament wird das Ortstafelgesetz beschlossen und so Artikel 7 des Staatsvertrages entsprochen. Das von der Regierung Kreisky beschlossene Gesetz legt zweisprachige Ortstafeln für 205 Kärntner Ortschaften fest. Als Grundlage für die Auswahl der Ortschaften wurde ein Minderheitenanteil von 20 Prozent angenommen, basierend auf der Volkszählung 1971.

September: Die ersten Tafeln werden in Südkärnten aufgestellt. Es folgt der Ortstafelsturm, bei dem Deutsch-Kärntner – unter publizistischer Sekundanz des KHD (Kärntner Heimatdienst) – die Schilder gewaltsam entfernen.

Oktober: Das Aufstellen weiterer Tafeln wird gestoppt.

1976

Die weitere Vorgangsweise in Minderheitenfragen wird an eine Dreiparteieneinigung zwischen SPÖ, ÖVP und FPÖ geknüpft. Eine “geheime Erhebung der Muttersprache” wird beschlossen und am 1. Juli 1976 das Volksgruppengesetz verabschiedet. Ein wesentliches Element der politischen Umsetzung des Volksgruppengesetzes sollten die beim Bundeskanzleramt einzurichtenden Volksgruppenbeiräte sein. Da ihr Kompetenzspielraum aber auf unverbindliche Beratung beschränkt blieb, wurden sie von den meisten Minderheitenorganisationen abgelehnt. Den Roma und Sinti wurde die Anerkennung als Volksgruppe nach dem Volksgruppengesetz verwehrt, da sie nach Ansicht eines Verfassungsrechtlers “keine bodenständige Minderheit” darstellen. Für die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln gilt eine 25-Prozent-Klausel.

1977

Mai: Erlassung einer Topographieverordnung. Vorgesehen sind 91 Ortstafeln in Kärnten.

Juni: Aufstellung erster zweisprachiger Schilder nach dem “Sturm”. Die befürchteten Ausschreitungen bleiben aus.

1980er Jahre

Aufgrund der durch das Volksgruppengesetz vorgegebenen “Minderheiten-Kriterien” (österreichische Staatsbürgerschaft, nichtdeutsche Muttersprache, eigenes Volkstum, Prinzip der “Beheimatung”) beginnen sich einzelne Gruppen innerhalb der Minderheiten immer stärker ethnisch zu “legitimieren”. Das Volksgruppengesetz und die damit verbundenen Mechanismen der Volksgruppenförderung schaffen ein ethnisch fundiertes Bewusstsein unter den Angehörigen der Sprachminderheiten und tragen zur Gründung verschiedener Gruppen bei.

Die Anstrengungen von MinderheitenaktivistInnen verlagern sich zusehends auf die Ebene rechtsstaatlicher Entscheidungen. Einzelnen kroatischen MinderheitenaktivistInnen gelingt es, beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof die Aufhebung eines Teiles des Volksgruppengesetzes zu erwirken und auf dem Gebiet der Amtssprache die teilweise Implementierung der Bestimmungen des Artikel 7 des Staatsvertrages von 1955 zu erreichen.

1989

Die versiegende finanzielle Unterstützung aus dem Mutterland und die Hoffnung, dass die Fürsprache einer nun befreundeten slowenischen Regierung in Wien auf mehr Gehör stoßen werde, trägt ab 1989 wesentlich zur Beschickung des Volksgruppenbeirates durch die slowenischen Organisationen bei.

1992

Die Verlagerung der politischen Unterstützung der Republik Ungarn von den burgenländischen Ungarn auf die ungarischen Vereine in Wien führt 1992 zur Anerkennung der Wiener Ungarn – meist Flüchtlinge der Jahre 1945, 1948 und 1956 – als Teil der ungarischen Volksgruppe.

Als Reaktion auf die Loslösung der Slowakei aus dem tschechoslowakischen Staatenverband wird ein eigener Volksgruppenbeirat für die slowakische Volksgruppe in Wien geschaffen.

1993

Nach langen Bemühungen gelingt es den Roma und Sinti, als eigene Volksgruppe anerkannt zu werden.

1994-1995

Eine Serie von Briefbomben überrollt Österreich und richtet sich vor allem gegen Personen oder Einrichtungen, die sich für Minderheiten einsetzen. Die Bombenattentate in der kroatischen Ortschaft Stinatz (Burgenland) und in der Roma-Siedlung in Oberwart (vier Todesopfer) sind der entsetzliche Höhepunkt einer völlig neuen, bisher ungekannten Welle von Gewalt gegen Minderheiten in Österreich.

1997

Durch ein Erkenntnis des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes vom 23.12.1997 wird die kroatische Sprache als Amtssprache in sechs von sieben Bezirken des Burgenlandes eingeführt. In Kärnten erwirkt ein Klagenfurter Arzt einen Entscheid, wonach das Recht auf Unterricht in der Muttersprache ortsunabhängig gelten und die widersprechenden Bestimmungen des Minderheitenschulgesetzes von 1959 aufgehoben werden sollen. Gegen den Widerstand von Landeshauptmann Haider, der wiederholt erklärt hatte, in Klagenfurt keine slowenisch- und deutschsprachige Schule zuzulassen, wird in der Kärntner Landeshauptstadt eine zweisprachige Volksschule eingerichtet.

1998

In Österreich tritt am 1. Juli das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten in Kraft. Mit ihm soll ein europaweiter Standard für die Rechte der Volksgruppen geschaffen werden.

2000

Die grundlegenden Rechte der Volksgruppen werden in die österreichische Bundesverfassung aufgenommen.

Auf Basis einer neuen Topographieverordnung werden im Burgenland die ersten zweisprachigen Ortstafeln – insgesamt 51 Ortstafeln – aufgestellt, nachdem in Kärnten bereits 1972 mit der Errichtung zweisprachiger Ortstafeln begonnen worden war.

2001

Am 10. Mai genehmigt der Nationalrat die Europäische Charta der Regional- und Minderheitsprachen samt Erklärungen. Völkerrechtlich tritt diese am 1. Oktober 2001 in Kraft.

Aufgrund einer Klage beim Verfassungsgerichtshof hebt der Verfassungsgerichthof am 13. Dezember die “Ortstafelregelung” im Volksgruppengesetz auf. Grund hierfür ist ein Widerspruch zum Staatsvertrag, wonach die Beschränkung des Anbringens zweisprachiger topographischer Bezeichnungen auf Gebietsteile mit mehr als 25 Prozent nicht-deutschsprachigen Volksgruppenangehörigen mit diesem nicht vereinbar ist. Künftig soll es bereits in Ortschaften ab 10 Prozent anderssprachiger BürgerInnen zweisprachige topographische Aufschriften geben, wobei dies in Zukunft nicht nur für Gemeinden, sondern auch für Ortsteile gelten soll. Ermöglicht hatte das Urteil der Slowenenfunktionär Rudi Vouk, der nach einer Selbstanzeige wegen zu schnellen Fahrens im einsprachig beschilderten Ortsgebiet von St. Kanzian den Instanzenweg bis zum Höchstgericht gegangen war.

2001/2002

Der Kärntner Landeshauptmann Haider greift das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 13. Dezember 2001, den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Ludwig Adamovich und den Verfassungsgerichtshof an und kündigt an, keine weiteren Ortstafeln in Kärnten zu errichten. Ein Amtsenthebungsverfahren gegen Adamovich, das von diesem selbst zur Ausräumung aller Anschuldigungen angestrebt wurde, ergibt, dass er sich nichts zu Schulden kommen ließ.

2002

Frühjahr: Kanzler Schüssel beruft eine “Konsenskonferenz” ein. Das Treffen scheitert am Nein der Slowenen-Vertreter, sie wollen auf Grund des VfGH-Erkenntnisses vom Dezember 2001 zweisprachige Ortstafeln in 394 Ortschaften. Die FPÖ fordert eine Volksbefragung über weitere zweisprachige Ortstafeln in Kärnten.

2003

April: Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes über die Kärntner Ortstafeln ist noch nicht umgesetzt. Nach der Rechtsauslegung der Kärntner SlowenInnen hätten 394 zusätzliche Ortstafeln aufgestellt werden müssen; Landeshauptmann Haider billigte den SlowenInnen jedoch nur 148 Tafeln zu, was von diesen abgelehnt wurde.

2005

April: Der von Bundeskanzler Schüssel beauftragte Historiker Stefan Karner präsentiert einen Kompromissvorschlag. Nach diesem sollen in allen Gemeinden mit mehr als zehn Prozent und Ortschaften mit mehr als 15 Prozent Slowenenanteil zweisprachige Ortstafeln aufgestellt werden (insgesamt 158 Ortstafeln).

Mai: Als Ergebnis der “Kärntner Konsenskonferenz” werden erstmals seit Jahrzehnten in fünf Ortschaften die seit der Topographieverordnung von 1977 ausständigen Tafeln enthüllt.

Oktober: Der Rat der Kärntner Slowenen droht, wegen des Ortstafelstreits vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen. Andere Slowenen-Organisationen wollen hingegen weiter auf Gespräche setzen.

Dezember: Der Verfassungsgerichtshof gibt einer neuerlichen Beschwerde des Slowenen-Vertreters Vouk Recht und fordert die Aufstellung zusätzlicher zweisprachiger Ortstafeln in Bleiburg und Bleiburg-Ebersdorf bis Ende Juni 2006. Haider droht den VfGH-Präsidenten Karl Korinek mit Klage.

2006

Jänner: Landeshauptmann Haider startet eine schriftliche Umfrage zur Aufstellung weiterer zweisprachiger Ortstafeln. Die Ortstafelfrage sei, so Haider, “ausschließlich eine Sache des Volkes und somit des Parlamentes” und nicht des Verfassungsgerichtshofes. Trotz Aufforderung des Bundespräsidenten, das Verfassungsgerichtshofserkenntnis umzusetzen, hält Haider an seinem bisherigen Kurs fest. In Kärnten kursiert eine SMS-Botschaft, in der es heißt, mit dem Öffnen der Nachricht habe der Empfänger einen “Kärntner Slowenen getötet”.

Februar: Landeshauptmann Haider verrückt eigenhändig Ortstafeln in Bleiburg und kündigt des Weiteren an, auf sämtliche Urteile des Verfassungsgerichtshofes mit dem Verrücken bestehender Ortstafeln zu reagieren. In einer geplanten Volksbefragung sollen sich die KärntnerInnen für eine von drei unterschiedlichen Varianten für die Regelung der Ortstafelfrage aussprechen: Ortstafeln bei 15 Prozent slowenischer Bevölkerung, bei 20 Prozent oder überhaupt keine neuen Ortstafeln. Nach den vom Verfassungsgericht vorausgesetzten 10 Prozent soll nicht gefragt werden.

2010

Der österreichische und der slowenische Außenminister (Michael Spindelegger und Samuel Zbogar) bekräftigen öffentlich, dass die Frage der zweisprachigen Ortstafeln möglichst rasch einvernehmlich gelöst werden solle.

2011

Im Frühling 2011 konnte letztlich eine Einigung erreicht werden: Staatssekretär Josef Ostermayer handelten mit dem damaligen Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler und den Vertretern der SlowenInnen Marjan Sturm, Bernard Sadovnik und Valentin Inzko einen Kompromiss aus, der die Aufstellung von insgesamt 164 zweisprachigen Ortstafeln vorsieht.

Quellen:

Baumgartner, Gerhard / Perchinig, Bernard: Minderheitenpolitik. In: Dachs, Herbert u.a. (Hg.): Handbuch des politischen Systems Österreichs. Die Zweite Republik, 3. Aufl., Wien 1997, S. 628-640

Letztes Update: 11/2015

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